DEMOKRATIE-ÜBUNG
Zweite Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Teilfortschreibung Windenergie des Regionalplans Nordschwarzwald.

 

Die Möglichkeit zur Stellungnahme gemäß § 9 Abs. 3 Satz 3 ROG ist nur auf die geänderten Planinhalte beschränkt, es sei denn, es handelt sich um Erkenntnisse, die zum Zeitpunkt des ersten Planentwurfs vom 24.01.2024 noch nicht bekannt waren.
Zu den geänderten Teilen des Planentwurfs samt Begründung und Umweltbericht sowie weiteren zweckdienlichen Unterlagen kann jedermann gegenüber dem Regionalverband Nordschwarzwald bis einschließlich Sonntag, 24.08.2025 (Ferienzeit) Stellung nehmen. Die Stellungnahme soll vorrangig über das Formular auf der Internetseite
https://beteiligung-regionalplan.de/Nordschwarzwald-Wind2
oder elektronisch in Textform an die E-Mail-Adresse 

stellungnahmen@rvnsw.de abgegeben werden.

 

Bisher kennen wir niemanden der eine Antwort des Regionalverbandes Nordschwarzwald erhalten hat, zu den Stellungnahmen der ersten Öffentlichkeitsbeteiligung zur Fortschreibung Windenergie im März 2024. 

Die berechtigten Sorgen und Kentnisse der Bürger werden womöglich nicht bearbeitet oder zur Kenntnis genommen. Obwohl den Bürgern in dem Beteiligungsablauf eine schriftliche Stellungnahme zugesagt wurde.

Was hinzu kommt, es war den meisten Menschen gar nicht bekannt, daß sie die Möglichkeit hatten, Einsprüche abzugeben.                                   

 

Nehmen sie ihr Recht war und nehmen sie Stellung zu der Flächenausweisung der Windenergie im Wald. Gründe gibt es viele. Zu WC16+Erweiterung, WC17-neue Erkenntnisse.

 

 

 

So steht auf der Seite des Regionalverbandes Nordschwarzwald: 

Der Regionalverband Nordschwarz-

wald soll laut Windenergiefläch-

enbedarfsgesetz in Verbindung 

mit dem Klimaschutz- und 

Klimawandelanpassungsge-

setz Baden-Württemberg 

Vorranggebiete für Standorte

regionalbedeutsamer Wind-

kraftanlagen im Umfang von 

mindestens 1,8 % der Fläche der 

Region Nordschwarzwald (bis 2032) 

festlegen. Diesen Auftrag setzt der Re-

gionalverband im Rahmen des Teilregionalplans Windenergie um. 

Im Übereifer wurden sogar 2,9% der Flächen im Wald für Windenergie frei gegeben.

 

Was wird vom Schwarzwald übrig bleiben, wenn die 
Windkraftpläne verwirklicht werden?

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