Sittenwidrige Pachtverträge zum Bau von Windkraftanlagen
Der größte Teil der insbesondere in den letzten Jahren und aktuell abgeschlossenen Pacht- bzw. Mietverträge von Agrarland bzw. Wald zum Bau von Windkraftanlagen oder Photovoltaikfeldern dürfte aufgrund extrem überteuerter Pachten / Mieten sittenwidrig und damit nichtig sein. Es ist gemäß BGB und relevanter Gerichtsurteile von einem sittenwidrigen Pacht- oder Mietvertrag regelmäßig dann auszugehen, wenn der Pacht-/Mietzins gut 100% über dem objektiven Marktwert der Gebrauchsüberlassung liegt. Zum Teil werden aber über 10.000% überhöhte Pachten / Mieten gezahlt. Nichtig heißt, dass ein Vertrag von Anfang an ungültig ist. Mehr dazu in diesem Video.
